Unser Umzugsservice im Überblick
Als erfahrene Umzugsfirma hat Flexibilität für uns oberste Priorität. Schließlich ist jeder Kunde, jedes Treppenhaus und jeder Umzug anders. Bei uns erhalten Sie genau das, was ein gutes Umzugsunternehmen ausmacht: einen kompetenten und flexiblen Umzugsservice, der bis ins Detail auf Ihre Ansprüche abgestimmt ist.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für:
- Privatumzüge / Komfortumzüge
- Firmenumzüge
- Seniorenumzüge
- Haushaltsauflösungen / Entrümpelungen
- Lagerung / Self-Storage
Unsere erfahrenen Tischlermeister übernehmen für Sie den fachgerechten Auf- und Abbau Ihrer Möbel. Auch die nötigen Verpackungsmaterialien stellen wir Ihnen gern kostenlos zur Verfügung. Nehmen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch und informieren Sie sich unverbindlich zu Ihrem anstehenden Umzug. Von unserem Standort aus realisieren wir Ihren Umzug im gesamten Stadtgebiet und in der umliegenden Region.
Umzug in Hannover: Worauf muss ich achten?
Bei einem Umzug kommen viele Dinge auf Sie zu, die alle gut geplant werden sollten. Für den Möbeltransport und die Entrümpelung steht Ihnen mit Prens Umzüge GmbH ein kompetenter Partner zur Seite. Damit auch Ihre Behördengänge stressfrei gelingen, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen auf einen Blick zusammengestellt.
Wohnsitz ummelden
Nach Ihrem Umzug sind Sie verpflichtet, sich binnen zwei Wochen beim zuständigen Bürgeramt anzumelden. Die Anmeldung kann frühestens am Umzugstag erfolgen. Eine Abmeldung an Ihrem alten Wohnsitz ist nicht erforderlich, sofern Sie innerhalb Deutschlands umziehen.
Für die Anmeldung sind die einzelnen Bürgerämter zuständig: Bemerode, Döhren, Herrenhausen, Linden, Mitte, Podbi-Park, Ricklingen, Sahlkamp
Terminvereinbarung in den Bürgerämtern
Achtung: Seit 2017 ist in den Bürgerämtern eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich! Hier können Sie Ihren Termin direkt beim zuständigen Bürgeramt vereinbaren.
Unterlagen für Ihre Ummeldung
Für die Wohnsitzummeldung benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass). Bei ausländischen Mitbürgern ist der Reisepass vorzulegen. Seit 2015 ist zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung des Wohnungseigentümers erforderlich. Der Mietvertrag allein reicht für die Ummeldung nicht mehr aus. Die Wohnungsgeberbestätigung ist kostenlos zum Download verfügbar.