Die Anrechnung über die Entfernungspauschale
Die steuerliche Anrechnung Ihres Umzugs erfolgt über die Entfernungspauschale, d. h. die Distanz zwischen altem und neuem Wohnsitz spielt in die steuerliche Begünstigung mit ein. Die Pauschale beläuft sich aktuell auf 1.493 Euro für Paare und 746 Euro für Singles. Falls weitere Personen zum Haushalt gehören und mit umziehen, wird die Pauschale um jeweils 329 Euro erhöht.
Falls Ihre sonstigen Umzugskosten deutlich höher ausfallen als durch die Pauschalsätze abgedeckt wird, können Sie diese auch ohne Pauschale abrechnen. Dies ist mit einem größeren Aufwand verbunden, da Sie sämtliche Rechnungen und Belege beim Finanzamt einreichen müssen. Überlegen Sie also rechtzeitig, wie Sie in Ihrer Steuererklärung den Umzug geltend machen möchten, um frühzeitig mit dem Sammeln der Rechnungen beginnen zu können.